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   BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87   

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https://dejure.org/1987,3817
BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87 (https://dejure.org/1987,3817)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87 (https://dejure.org/1987,3817)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 1987 - BReg. 2 Z 47/87 (https://dejure.org/1987,3817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den Abstimmungsmodus; Unzulässigkeit eines Eigentümerbeschlusses, mit dem die Niederschrift über eine Eigentümerversammlung "genehmigt" wird; Umfang der gerichtlichen Prüfungspflicht bei zulässiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1363
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen wegen fehlender Zustimmung aller Eigentümer

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87
    Dies hat der Senat bereits in dem vom Antragsteller erwähnten Verfahren (AG Cham UR II 10/85) ausgesprochen (Senatsbeschluß vom 6.2.1987 BReg. 2 Z 129/86 = WEZ 1987, 167/170).

    In dem Vorverfahren UR II 10/85 hat er u.a. einen Eigentümerbeschluß über die Genehmigung einer Rechnung der Fa.G. für die Versetzung der Wäsche- und Teppichklopfstangen angefochten; dieser Eigentümerbeschluß ist inzwischen rechtskräftig für ungültig erklärt (Senatsbeschluß vom 6.2.1987 BReg. 2 Z 129/86).

  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 6/83
    Auszug aus BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87
    Der Mehrheitsbeschluß über die Entlastung des Verwalters bedeutet in der Regel ein negatives Schuldanerkenntnis hinsichtlich solcher Vorgänge, die bei Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (vgl. BayObLGZ 1975, 161/165 f.; 1983, 314/318).

    Soweit den Wohnungseigentümern gegen den Verwalter Ansprüche zustehen, widerspricht seine Entlastung - jedenfalls wenn keine besonderen Gründe dafür sprechen, sie gleichwohl zu erteilen - dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung (BayObLGZ 1983, 314/318 f.).

  • BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54

    Vertragshilfeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87
    Allerdings obliegt es den Beteiligten auch im Wohnungseigentumsverfahren, in jeder ihnen möglichen Weise an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHZ 16, 378/383; BayObLGZ 1965, 131/133; 1985, 63/68).
  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87
    Die Aufhebung eines solchen Beschlusses ginge ins Leere, für sie besteht deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 1965, 34/45; vgl. auch Reichert/Danecker/Kühr, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 3. Aufl. RdNr. 777).
  • BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
    Auszug aus BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87
    Allerdings obliegt es den Beteiligten auch im Wohnungseigentumsverfahren, in jeder ihnen möglichen Weise an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGHZ 16, 378/383; BayObLGZ 1965, 131/133; 1985, 63/68).
  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
    Auszug aus BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87
    Der Mehrheitsbeschluß über die Entlastung des Verwalters bedeutet in der Regel ein negatives Schuldanerkenntnis hinsichtlich solcher Vorgänge, die bei Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (vgl. BayObLGZ 1975, 161/165 f.; 1983, 314/318).
  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Denn solche Beschlüsse erledigen sich mit dem Ablauf der Versammlung (BayObLG NJW-RR 1987, 1363; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 161).

    Vielmehr bedingt der fehlerhafte Geschäftsordnungsbeschluss die Anfechtbarkeit der in seiner Folge gefassten Beschlüsse, soweit sich der Fehler auf diese Beschlussfassung auswirkt (BayObLG NJW-RR 1987, 1363; WuM 1996, 113/114; 1996, 116/117).

  • OLG Schleswig, 24.03.2006 - 2 W 230/03

    Formgerechte Bestimmung der Wohnungseigentümer, die das

    Er ist jedoch im Zusammenhang mit der Anfechtung der Sachbeschlüsse überprüfbar, wenn sich sein Mangel - wie vorliegend - auf die Sachbeschlüsse auswirken kann (OLG Hamm WE 1997, 23; BayObLG NJW-RR 1987, 1363).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09

    Wohnungseigentumsrecht: Ausschluss von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen

    75 Zwar führt ein fehlerhafter Geschäftsordnungsbeschluss grundsätzlich nur dann zur erfolgreichen Anfechtung der sonstigen in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, wenn sich der formelle Fehler auf die Beschlussfassung auswirkt (BayObLG NJW-RR 1987, 1363).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Eine selbständige Anfechtung ist jedoch, da die Ungültigerklärung rechtlich wirkungslos bliebe, unzulässig (BayObLG NJW-RR 1987, 1363 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 16.11.1995 2Z BR 108/95; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 43 Rn. 28); für die Feststellung, daß der Beschluß nichtig sei, gilt das gleiche.
  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02

    Beschlüsse der Wohnungseigentümer - Korrektur früherer Versammlungsprotokolle -

    Der Senat (NJW-RR 1987, 1363) hat bereits entschieden, dass eine Genehmigung des Protokolls nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, da dadurch der unzutreffende Eindruck erweckt wird, eine Unrichtigkeit der Niederschrift dürfe nicht mehr geltend gemacht werden.
  • LG Köln, 30.06.2011 - 29 S 246/10

    Muss Gemeinschaft die Errichtung eines Handlaufs dulden?

    Ausnahmsweise ist eine eigenständige Anfechtung dann möglich, wenn der rechtswidrige Beschluss zur Geschäftsordnung über die gegenwärtige Versammlung hinaus auch Rechtswirkungen für künftige Versammlungen haben soll (vgl. dazu Bärmann- Merle § 23 Rn. 161, OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1675 Rn. 24 zitiert nach Juris , OLG Hamm WE 1997, 363; BayObLG NJW-RR 1987, 1363).
  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98

    Jahresabrechnung

    Dem Antragsteller oblag es deshalb darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen er den Eigentümerbeschluß und die Abrechnung - in ihrem Zustandekommen oder ihrem Inhalt nach - beanstandet (BayObLG, NJW-RR 1987, 1363, 1364; Staudinger/Wenzel, Vorbem. zu §§ 43 ff. WEG Rdn. 10).
  • KG, 27.02.2002 - 24 W 71/01

    Kalenderjahreskonforme Abrechnungsbeschlüsse und Wirtschaftspläne,

    Der Antragsteller hat deshalb darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen er den Eigentümerbeschluss und die Abrechnung - in ihrem Zustandekommen oder ihrem Inhalt nach - beanstandet (BayObLG NJW-RR 1987, 1363; BayObLGZ 1999, 176 = NZM 1999, 868).
  • OLG Hamburg, 05.02.1988 - 2 W 67/85

    Entlastung des Verwalters; Ursächlichkeit eines Mangels für das

    Insoweit kann der Senat zur Begründung seiner Auffassung auf die Ausführungen in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 13. März 1987 - 2 W 34/86 - zu I. und II. vor 1. verweisen (Abdruck des dort bezeichneten Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1986 jetzt in BGHZ 99, 90 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] ; zur Unanfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer zur "Geschäftsordnung" vgl. im übrigen auch BayObLG NJW-RR 87, 1363).
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